Park-Point - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Alle von der Firma Park-Point (Park-Point ) angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Mit der Buchung, jedoch spätestens beim Einfahren auf das Betriebsgelände der Park-Point erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den AGB und den vorliegenden Einstellbedingungen, welche er im Internet einsehen kann.
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Parkplätzen. Soweit nicht schriftl. vereinbart finden keine Abweichungen statt.
3. Vertragsabschluss
Vertragspartner sind die Park-Point und der Kunde, oder eine von Ihm beauftragte oder eine in seinem Namen handelnde dritte Person. Der Vertrag kommt per online Buchung zwischen Kunde und der Park-Point zustande, sobald eine schriftliche Buchungsbestätigung in der Regel per email von der Park-Point versandt wurde. Ein Vertrag kommt spätestens nach abstellen eines Fahrzeuges auf dem Betriebsgelände der Park-Point zustande.
Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er der Park-Point gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Kunden weiterzuleiten.
Der Kunde verpflichtet sich, die Reservierungsbestätigung unverzüglich auf Mängelfreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls unrichtige Angaben unverzüglich der Park-Point mitzuteilen.
4. Vertragsgegenstand, Leistungen, Verhalten auf dem Gelände
Park-Point ist verpflichtet, die im Rahmen der AGB vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Im Vertrag beinhaltet sind die Vermietung eines oder mehrerer Stellplätze für Kraftfahrzeuge (nur PKW) und evtl. sonstigen, schriftlich vereinbarten Zusatzleistungen. Bewachung und Verwahrung sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. das Betriebsgelände ist in der Regel beleuchtet und videoüberwacht. Park-Point übernimmt keine Haftung für die vom Mieter eingebrachten Gegenstände. Nach dem Erhalt einer Bestätigung ist der Kunde berechtigt sein Fahrzeug im gebuchten Zeitraum auf dem Betriebsgelände von der Park-Point zu parken. Nach dem Parkvorgang ist der Kunde verpflichtet das geparkte Fahrzeug ordnungsgemäß und verkehrsüblich zu sichern. Für bestehende Forderungen aus dem Mietvertrag hat Park-Point ein gesetzliches Pfandrecht am eingestellten Fahrzeug einschließlich des entsprechenden Zubehörs. Park-Point ist ebenfalls berechtigt, die eingestellten Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des entsprechenden Mieters vom Betriebsgelände entfernen zu lassen, wenn z.B.:
- der Mietvertrag beendet und der Mieter nicht erreichbar ist;
- ein eingestelltes Fahrzeug durch Mängel eine allgemeine Gefahr darstellt (z.B. undichter Tank);
- das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde;
- ein abgestelltes Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während der Vertragsdauer durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wurde.
Auf dem Betriebsgelände gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung StVO, soweit nicht nachstehend Sonderregelungen bestimmt werden.
Auf dem Parkgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden.
Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze in der Weise abgestellt werden, das jederzeit das ungehinderte Ein- und Aussteigen auf den benachbarten Einstellplätzen möglich ist. Park-Point ist berechtigt, außerhalb dieser Flächen und insbesondere auf den Verkehrsflächen geparkte Fahrzeuge kostenpflichtig entfernen zu lassen.
Den Anweisungen des Personals zur Einstellung der PKW oder bei Abholung und der Ausfahrt ist Folge zu leisten.
Der Mieter haftet für ein eingestelltes Fahrzeug bei Öl- oder sonstigen Flüssigkeitsverlusten und allen dadurch verursachten Verunreinigungen.
Jeder Kunde und die von Ihm beauftragten Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind.
Im Falle der Beschädigung des Betriebsgeländes oder seiner Einrichtungen werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt.
Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen und oder aufzufüllen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll oder andere Gegenstände auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen. Andernfalls ist die Park-Point berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen.
Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. In diesem Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und -abholung, des Be- und Entladens ist nicht gestattet, ausgenommen während eventueller Wartezeiten auf den Transport zum Flughafen Hamburg. Auch hierbei ist den Anweisungen der Park-Point , ihrer Mitarbeiter und Erfüllungshilfen Folge zu leisten.
Für die Anreise mit übergroßen Fahrzeugen bzw. überbreiten Fahrzeugen (Fahrzeugbreite > 2 m) ist eine vorherige Rücksprache erforderlich! der Vertrag endet mit der Ausfahrt.
5. Entgelt & Bezahlung
Für die Preisberechnung gelten die aktuellen Preislisten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die im Internet eingesehen werden können. Zu Saisonzeiten gelten andere Preislisten. Sollte ein Buchungstag innerhalb einer Saison liegen, hat der Saisonpreis auf die gesamte Buchungszeit Gültigkeit. Die Preise werden ebenso zur jeweiligen Saison im Internet angezeigt. Zeitangaben für Parkleistungen werden nach angefangenen Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Einfahrt in den Parkbereich berechnet. Die Park-Point ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung eine andere Aufschlüsselung oder Berechnung zu benutzen. Die Reservierungsbestätigung beinhaltet das endgültige Entgelt für die zugesagte Leistung, es sei denn, der Kunde überzieht die Buchungszeit oder wünscht zusätzliche kostenpflichtige Leistungen, die zum Zeitpunkt der Bestätigung nicht bekannt waren.
Das Entgelt für die gebuchten Stellplätze und sonstige Leistungen muss im Voraus auf dem Konto der Park-Point per Paypal eingehen. Der Bar-Zahler ist hiervon ausgenommen, er bezahlt das Entgelt am Anreisetag am Shuttle. Die Preise sind inkl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Park-Point kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungspreises verweigern.
6. Rücktritt und Schadenersatz
Park-Point räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Bei einem Rücktritt von mindestens 24 Stunden vor angegebener Ankunftszeit auf dem Betriebsgelände fallen keine Stornokosten an. Bei einem Rücktritt von weniger als 24 Stunden hat die Park-Point Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die wahlweise eine konkret berechnete Entschädigung oder eine Rücktrittspauschale i.H. von 50% des vereinbarten Preises beinhalten kann. Ein beiderseitiger Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Dieser liegt vor bei höherer Gewalt, erheblicher Vermögensverschlechterungen seit Vertragsabschluss bzw. die Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der Vertragsparteien, sowie bei berechtigter Besorgnis seitens der Park-Point , die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen durch den Kunden werde die Betriebssicherheit oder das Ansehen des Unternehmens gefährden. Die dieses Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem Grund die andere Partei hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
7. Haftung / Haftungsausschluss
Die Park-Point haftet für alle durch sie, ihre Angestellten oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Schäden auf Grund der gesetzlichen Haftungsbestimmungen (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit). Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt die Park-Point insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenshaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Ebenso stellt der Kunde der Park-Point bei Schäden höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte frei. Ein Schaden ist unverzüglich und vor dem Verlassen des Parkplatzes zu melden, geschieht das nicht, entbindet der Kunde die Park-Point von jeglicher Haftung.
Die Park-Point haftet nicht für Beschädigung und Zerstörung von Kraftfahrzeugen einschließlich deren Inhalte und Ladungen, die durch Handlungen Dritter, z.B. durch andere Mieter oder sonstigen Personen verursacht worden sind. Dies gilt auch für Entwendungen und abhandenkommen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeuginhalt und -ladung (z.B. Autoradio, Autotelefon, persönliche Wertgegenstände, Computer, Fotoausrüstung, Sportausrüstung und ähnliches). Beschädigungen sind dem Personal unverzüglich mitzuteilen. Weiterhin sind Ersatzansprüche durch verspätete Ankunft auf dem Betriebsgelände ausgeschlossen. Der Kunde versichert, dass der Fahrer(in) des Fahrzeuges, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, sowie dass das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz besitzt. Bei begründetem Verdacht ist ein Mitarbeiter der Park-Point berechtigt auf Vorlage der Dokumente zu bestehen. Sind keine gültigen Dokumente vorhanden, ist der Vertrag zwischen der Park-Point und dem Kunden hinfällig. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadenersatz für etwaig entstandene Kosten.
8. Shuttle / Leistung / Haftung
Der Transfer erfolgt durch Fremdunternehmen. Das für den Kunden zuständige Unternehmen wird auf der Internetseite unter dem Menüpunkt „shuttle“ ausgewiesen. Mit dem Buchungsvorgang schließt der Kunde mit diesem Unternehmen seinen Transfervertrag ab. Die Transferkosten sind anteilig in unseren Preislisten enthalten. In der Buchungsbestätigung und Rechnung werden die anteiligen Beträge hierzu ausgewiesen. Die Vertragsleistung umfasst die Beförderung des Kunden vom Betriebsgelände in Norderstedt zum Flughafen Hamburg, seinen Rücktransport von dort zum Betriebsgelände sowie alle sonstigen Leistungen, die im Auftrag des Kunden für den Kunden erbracht werden (jeweils nur 1- Hin, 1 Rückfahrt). Das Unternehmen ist mit größter Sorgfalt bemüht, den Kunden rechtzeitig zu seiner mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen Hamburg und zurück zu befördern. Eventuelle Schadenersatzansprüche, insbesondere solche aus nicht erreichten Abflügen und sonstigen verpassten Terminen sind gegen das Fremdunternehmen zurichten.
9. Datenschutz
Die zur Verfügung gestellten Daten werden von der Park-Point gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von der Park-Point im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusagen oder einseitige Änderungen oder Ergänzungen von einer der Vertragsparteien sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hamburg.
11. Salvatorische Klausel
Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages dem geltenden Recht zu Folge als ungültig herausstellen, wird die ungültige Bestimmung durch eine gültige, gesetzeskonforme Bestimmung derart ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.
Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.
Stand: Juli 2016
Mit dem Datum dieser Ausfertigung unserer AGB verlieren alle zuvor verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Park-Point-Hamburg ihre Gültigkeit.